Aufgrund der europäischen „Luftqualitätsrichtlinie“ (RL 2008/50/EG) besteht seit dem 01.10.2010 zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung die Verpflichtung, an allen Messstellen in Nordrhein-Westfalen die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten.
Bezogen auf die Anzahl und Höhe der Grenzwertüberschreitungen ist Stickstoffdioxid derzeit als kritischster Luftschadstoff zu bewerten. Insofern konzentrieren sich die Bemühungen auf die Minderung des Eintrags von Stickstoffdioxid.
In Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen für die Aufstellung und Überwachung von Luftreinhalteplänen zuständig. Trotz der in den Luftreinhalteplänen (LRPen) bereits festgelegten Maßnahmen, konnten die Grenzwerte für NO2 an den verschiedenen Messstellen innerhalb einiger Städte (auch in Essen, Gelsenkirchen und Bochum) nicht eingehalten werden. Dabei sind der Kfz-Verkehr und insbesondere die Diesel-Fahrzeuge als Hauptverursacher der hohen NO2-Belastung anzusehen.
Um die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte zu erwirken, hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen verschiedene Luftreinhaltepläne geklagt. In NRW sind die Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Essen (Bezirksregierung Düsseldorf), Gelsenkirchen (Bezirksregierung Münster), Bochum und Dortmund (Bezirksregierung Arnsberg), Paderborn (Bezirksregierung Detmold) sowie Aachen, Bonn, Düren und Köln (Bezirksregierung Köln) beklagt.
Zur Verbesserung der Belastungssituation werden die Luftreinhaltepläne aktuell von den zuständigen Regierungsbezirken aktualisiert und mögliche Maßnahmen im Sinne einer Planfortschreibung erfasst und bewertet.
Luftreinhalteplan Essen
Auch der Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Essen als Teil des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet 2011, Teilplan West, befindet sich derzeit in der Fortschreibung. Der Entwurf befand sich vom 18.09.2018 bis 17.10.2018 in der Offenlage; konnte eingesehen werden und bis zum 31.10.2018 bestand die Möglichkeit, zu diesem Planentwurf Stellung zu nehmen.
Das von der Bezirksregierung aufgestellte Planwerk ist im Internet unter https://www.brd.nrw.de/bausteine/_MTT/MTT_aktuelle_offenlagen_fortsetzung.html und auf den Internetseiten der Stadt Essen https://www.essen.de/leben/umwelt/luft/Aktions_und_Luftreinhalteplaene.de.html
verfügbar. Die Mobilität-Werk-Stadt hat neben einer umfassenden Stellungnahme vier Projektvorschläge eingereicht, um die Schadstoffbelastung in Essen und den Nachbarstädten zu reduzieren.
Das Inkrafttreten der Fortschreibung ist für den 01.01.2019 geplant.
Siehe Anlagen- Pdf-Dateien zum Download: