Bundestag beschließt Umsetzung des Bundes-verkehrswegeplans 2030 (02.12.2016)

Der Deutsche Bundestag hat am 02.12.2016 mit den drei Ausbaugesetzen Straße, Schiene und Wasserstraße die Umsetzung des von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im August vorgelegten neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2030) beschlossen.

Pressemitteilung: Verkehrswegeplan durchgepaukt – Bundestag beschließt gesundheitsschädlichen A52 – Neubau (PDF)

In den nächsten 15 Jahren könnten über 1000 Verkehrsprojekte in ganz Deutschland umgesetzt oder begonnen werden, mit einem Gesamtvolumen von mehr als 270 Milliarden Euro.
Rund 70 Prozent der Mittel sollen in Erhalt und Modernisierung der Netze fließen.
Die Hälfte der Mittel entfällt auf Straßenprojekte mit 132,8 Milliarden Euro (49,3 %); für Schienenprojekte sind 41,6 % bzw. 112,3 Milliarden Euro und für Wasserstraßen 9,1 % bzw. 24,5 Milliarden Euro eingeplant.

Einer der 5 wesentlichen Eckpunkte, die der Bundesverkehrsminister besonders hervorhebt:
Breite Öffentlichkeitsbeteiligung – Erstmals wurden Bürgerinnen und Bürger an der Erstellung des BVWP beteiligt – von der Grundkonzeption über Projektvorschläge bis zu Stellungnahmen zum Entwurf des BVWP!!!

Schlechte Nachrichten für Gladbeck, Bottrop und Essen:
Politiker setzten sich über Bedenken und Alternativen hinweg!

Das Aktionsbündnis „A52 war gestern – JETZT: Wege für morgen!“, in dem vor allem Initiativen aus Bottrop, Essen und Gladbeck aktiv sind, bedauert, dass die Große Koalition in Berlin die vielen umwelt- und gesundheitsfreundlicheren Vorschläge ignoriert hat.

Am 2. Dezember stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für das neue Fernstraßenausbaugesetz.
„Mit Trauer und Empörung müssen wir zur Kenntnis nehmen: Der Bundestag hat einen Verkehrsplan beschlossen, der nicht zukunftstauglich ist. Der Autoverkehr wird durch massiven Straßenbau gegenüber der Schiene bevorzugt. Die Umsetzung schädigt insgesamt die Umwelt und die Gesundheit vieler Menschen. Die Umweltministerin und das Umweltbundesamt sowie Naturschutz- und Verkehrsverbände haben schwere Bedenken erhoben. Wir als Aktionsbündnis teilen sie.

Infos zur durchgeführten Bürgerbeteiligung

Der in einer Sondersitzung des Bundestags-Verkehrsausschusses am 16.03.2016 vorgestellte Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan, für den  bis zum 02. Mai die Möglichkeit öffentlicher Beteiligung zu geplanten Verkehrsvorhaben bestand, ist in seiner akuellen Fassung höchst umstritten.

Die Planungen zur A52 / A44 in der Metropole Ruhr

Die Aussicht auf einen weiteren Autobahnbau, den Bau der
Transitautobahn A52/A44 auf der Nord-Süd-Achse durch
Gladbeck und Essen, stößt in der Metropolregion auf
heftigen Widerstand der Umweltverbände und Bürgerinitiativen,
die massive zusätzliche Belastungen der Bewohner durch Feinstaub, Abgase und Lärm und dementsprechende Gesundheitsschäden befürchten und die sofortige Herausnahme der A52/A44 aus dem Planfeststellungsverfahren fordern.
In diesem Zusammenhang bildete sich das Aktionsbündnis
„A52 war gestern – JETZT: neue Wege für morgen!“ unter der
Federführung von Bürgern, Initiativen und zahlreichen Verbänden, die sich zum Ziel setzen, nicht nur den Bau der Autobahn durch Aufrufe zur Beteiligung am Bundesverkehrswegeplan und an der Petitionzu verhindern, sondern Anwohner und Büger der betroffenen Städte über zu erwartende Gefahren zu informieren sowie Alternativen zur Mobilitätsverbesserung vorzulegen.
www.a52-war-gestern.de

Die aktuellen Stellungnahmen zum BVWP vom 26.04.2016

Der Runde UmweltTsch Essen, das Aktionsbündnis „A52 war gestern – JETZT: neue Wege für morgen!“, die Bürgerinitiativen,  die Umwelt- und Verkehrsverbände und die MWS haben mit großem Aufwand sehr gut begründete Stellungnahmen erarbeitet.
Wunderbar, dass wir das geschafft haben – RiesenDank an alle, die mitgeholfen haben!

Stellungnahmen der MWS zu den einzelnen Abschnitten:
hier in Kürze:

Massive Kritik des Bundesrechnungshofes

Der Bundesrechnungshof machte Anfang April in einer Stellungnahme deutlich, dass bei der Erstellung des Referentenentwurfs gravierende Fehler hinsichtlich des Kostenvoranschlags und der Vergleichbarkeit einzelner Projekte gemacht wurden.

Die von Verkehrsminister Dobrindt an externe Büros in Autrag gegebene Prüfung der Projekte habe nicht belastbare Daten geliefert, da die Vorgehensweise der auftragnehmenden Büros auf keiner ausreichenden und nachvollziehbaren Datenbasis erfolgt sei. Zudem seien mitten im Planungsprozess Grenzwerte geändert worden, damit die Realisierbarkeit bereits anvisierter Straßenbauprojekte gewährleistet sei, die sonst aus der Planung ausgeschieden wären.

Weitere Einzelheiten dazu unter:
www.tagesschau.de/inland/bundesverkehrswegeplan-101.html

 

Was ist der Bundesverkehrswegeplan ?

Als zentrales Planungsinstrument der Bundesregierung setzt der BVWP den Rahmen für Ausbau und Entwicklung der Bundesverkehrswege für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre fest, also für Bundesstraßen, Autobahnen, Bundeswasserwege und Bundesschienenwege. Von seinen Kosten-Nutzen-Bewertungen hängt ab, für welche Vorhaben der Bund künftig Geld zur Verfügung stellt.

Was bestimmt der Bundesverkehrswegeplan?

Der BVWP legt fest, welche Verkehrsvorhaben in der Baulast des Bundes aus Sicht der Bundesregierung gesamtwirtschaftlich sinnvoll und notwendig sind, also den sogenannten Bedarf für ein Vorhaben. Der BVWP entscheidet daher erst einmal nur, ob ein Vorhaben grundsätzlich „gebraucht“ wird. Projektdetails, wie z.B. Lärmschutz oder eine konkrete Linienführung werden in nachfolgenden Planungsschritten ausgearbeitet.

Angemeldet wurden über 2000 Projekte, die für den Plan bewertet werden. Die Ergebnisse wurden im Internet veröffentlicht.

Wer beschließt den Bundesverkehrswegeplan?

Der BVWP ist kein Gesetz, sondern ein Rahmenprogramm und Planungsinstrument der Bundesregierung. Er wird daher als Kabinettsbeschluss vom Bundeskabinett beschlossen. Der Bundestag ist hier formal nicht beteiligt.

Gesetzlich festgelegt wird der Bedarf für Projekte in den Bereichen Schiene und Straße erst in den sogenannten Bedarfsplänen beschlossen, die zusammen mit den jeweiligen Ausbau-gesetzten verabschiedet werden. Das Bundesschienenwegeausbaugesetz (mit Zustimmung des Bundesrates) und das Fernstraßenausbaugesetz werden durch den Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesverkehrswegeplan bildet die Grundlage, die Abgeordneten können aber selbstverständlich davon abweichen.

Sind einige Projekte wichtiger als andere?

In bisherigen Plänen wurden die Vorhaben nur in zwei Dringlichkeitskategorien eingeteilt, den „Vordringlichen Bedarf (VB)“ und den „Weiteren Bedarf (WB)“. Vorhaben des WB haben eigentlich keine Chance auf Realisierung innerhalb der BVWP-Laufzeit. Jedoch gibt es im Bereich Straße innerhalb der Kategorie WB noch den „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*)“. Für diese Projekte dürfen die Länder weitere Planungsschritte durchführen.
Für den neuen Plan hat die Bundesregierung vorgesehen, den „Vordringlichen Bedarf Plus (VB+)“ für die Projekte einzuführen, die schnellstmöglich umgesetzt werden sollen .